Nein. Folgenahrung ist nicht nötig. Pre- oder 1-Nahrungen sind zur Fütterung ab der Geburt und für das gesamte erste Lebensjahr geeignet. Diese können nach Bedarf des Kindes gefüttert werden. Das Netzwerk „Gesund ins Leben“ und die daran beteiligten Fachgesellschaften empfehlen: Wenn Folgenahrung (2-Nahrung) verwendet wird, sollte sie frühestens mit Beginn der Beikostfütterung eingeführt werden. Gegen Ende des ersten Lebensjahrs benötigt das Kind keine Anfangs- oder Folgenahrung mehr, da dann bereits die Umstellung auf Kuhmilch erfolgt und der Säugling an der gemeinsamen Familienmahlzeit teilnehmen kann. Eine Umstellung auf Folgenahrung 3, die laut Herstellerangaben ab dem 10. Monat geeignet ist, ist daher sogar unerwünscht.
Anfangsnahrung beste Wahl, wenn nicht gestillt wird
Säuglingsanfangsnahrungen (Pre- und 1-Nahrungen) sind in ihrer Zusammensetzung sehr ähnlich und unterscheiden sich lediglich in den Kohlenhydratbestandteilen (siehe Tabelle 1): Während Pre-Nahrungen als einziges Kohlenhydrat Laktose enthalten, können 1-Nahrungen zusätzlich Stärke und andere Kohlenhydrate zugesetzt sein. Je nach Menge dieser zugesetzten Kohlenhydrate verringert sich dadurch der Laktosegehalt der Säuglingsmilch. In der Gesamtmenge liegt die Kohlenhydratmenge von 1-Nahrung daher nur geringfügig höher als von Pre-Nahrung (siehe Tabelle 1). Die zugesetzte Stärke führt dazu, dass die 1-Nahrung etwas dickflüssiger ist. Kalorienreicher ist 1-Nahrung jedoch nicht. Unterschiede zwischen Pre- und 1-Nahrungen, die die Verträglichkeit oder das Gedeihen des Säuglings betreffen, sind nicht nachgewiesen.
Zwar wird 1-Nahrungen als zweites Kohlenhydrat in der Regel nur Stärke zugesetzt. Dennoch gibt es auch 1-Nahrungen, die neben Laktose und Stärke in geringen Mengen Zuckerzusätze wie Glukose, Maltose oder Maltodextrin enthalten, die die Milch süßer schmecken lassen (siehe Tabelle 1). Ein Blick aufs Etikett des Produkts hilft, um diese unerwünschten und unnötigen Zusätze beim Kauf einer 1-Nahrung zu vermeiden – oder der ausschließliche Kauf von Pre-Nahrungen, die diese Zusätze nicht enthalten.
Anfangsnahrungen unterscheiden sich nicht nur in ihrer Kohlenhydrat-Zusammensetzung, sondern auch im Preis (siehe Tabelle 2). In der Regel sind 1-Nahrungen etwas preisgünstiger als Pre-Nahrungen. So liegt die Preisspanne bei Pre-Nahrung zwischen 6,60 € und 16,80 € und bei 1-Nahrung zwischen 5,40 € und 14,70 € pro Kilogramm Anfangsnahrung.
Anfangsnahrung ist fürs gesamte 1. Lebensjahr geeignet
Laut Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) [1] sind Säuglingsanfangsnahrungen (Pre- und 1-Nahrungen) „Lebensmittel, die für die besondere Ernährung von Säuglingen während der ersten Lebensmonate bestimmt sind und für sich allein den Ernährungserfordernissen dieser Säuglinge bis zur Einführung angemessener Beikost entsprechen“. Auch mit der Einführung von Beikost können diese Säuglingsanfangsnahrungen weiter gefüttert werden, so die Empfehlungen des Netzwerks „Gesund ins Leben“ [2]. Pre- als auch 1-Nahrungen sind somit für Säuglinge im gesamten ersten Lebensjahr geeignet. Das heißt, sie können vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahrs gefüttert werden. Ebenso wie Muttermilch können auch sie – bei richtiger Dosierung und Zubereitung nach den Angaben des Herstellers - nach Bedarf (ad libitum) gegeben werden.
Wenn überhaupt, dann Folgenahrung frühestens mit Beikost
In ihrer Zusammensetzung sind Folgenahrungen (2- und 3-Nahrung) nicht auf die Bedürfnisse eines sehr kleinen Säuglings angepasst. Im Gegensatz zu Anfangsnahrungen sind sie daher nicht als Ersatz für Muttermilch vor der Beikosteinführung geeignet. Das Netzwerk „Gesund ins Leben“ sowie die relevanten Fachgesellschaften betonen, dass Folgenahrung nicht notwendig ist. Wenn überhaupt Folgenahrung (2-Nahrung) verwendet wird, soll sie frühestens mit Einführung der Beikost gefüttert werden, frühestens mit Beginn des 5. spätestens mit Beginn des 7. Monats, so die Empfehlung von „Gesund ins Leben“ [2]. Auch die Diätverordnung definiert Folgenahrungen als „Lebensmittel, die für die besondere Ernährung von Säuglingen ab Einführung einer angemessenen Beikost bestimmt sind und den größten flüssigen Anteil einer nach und nach abwechslungsreicheren Kost für diese Säuglinge darstellen“ [1]. Ebenso wie Anfangsnahrung muss Folgenahrung exakt nach den Herstellerangaben zubereitet werden, wohingegen sie jedoch nicht „ad libitum“ gefüttert werden soll.
Über Nachgefragt
In der Rubrik Nachgefragt gehen wir Irrtümern auf den Grund und erklären altes Wissen neu.
Folgenahrungen (2- und 3-Nahrung) enthalten bis zu 1 Gramm Kohlenhydrate pro 100 Milliliter trinkfertige Nahrung mehr als Anfangsnahrung. Davon entfällt zwar der Großteil auf Laktose und Stärke, einige Produkte, insbesondere 3-Nahrung, enthalten daneben bis zu fünf weitere Kohlenhydrate: Maltose, Maltodextrine, Glukose sowie Saccharose und Fructose, die die Milch süß schmecken lassen. Der Vergleich zwischen Folge- und Anfangsnahrungen zeigt weiterhin, dass Folgenahrung einen etwas höheren Eiweißgehalt aufweist und mehr Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt sind als Säuglingsanfangsnahrung. Dagegen haben 2- als auch 3-Nahrung einen geringeren Fettanteil. Die Preisspanne für Folgenahrung 2 liegt ebenso wie bei 1-Nahrung zwischen 5,40 € und 14,70 € pro Kilo (siehe Tabelle 2), wobei bei einzelnen Herstellern 2-Nahrung günstiger ist als Anfangsnahrung (1-Nahrung).
Säuglingsnahrung ist gesetzlich geregelt
Für alle Säuglingsnahrungen gelten gesetzliche Regelungen. Diese betreffen die Zusammensetzung, Rückstandshöchstmengen und Etikettierung von Säuglingsmilchnahrungen und sind innerhalb der Europäischen Union einheitlich geregelt [3]. Die Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) setzt diese EG-Richtlinie über Säuglingsmilchnahrungen in deutsches Recht um [1]. Damit wird gewährleistet, dass alle in Deutschland zugelassenen Säuglingsmilchnahrungen, unabhängig von Marken und Preisen, einen im gesetzlichen Rahmen vorgeschriebenen Gehalt an Energie und Nährstoffen (z. B. Jod und Eisen) aufweisen. Laut Diätverordnung sind der Brennwert mit 60–70 kcal pro 100 Milliliter, aber auch andere Inhaltsstoffe wie Eiweißquellen, Art und Anteile der Aminosäuren, Fettsäuren, Kohlenhydrate, Mineralstoffe und Vitamine in Art und Menge vorgeschrieben [3].
Folgenahrung ist zusätzliches Angebot, keine Ablösung
Folgenahrungen (2-Nahrungen) sind als ein zusätzliches Produktangebot zu verstehen und lösen Anfangsnahrung nicht ab, das sollte Eltern bei der Beratung zu Säuglingsmilchnahrung verdeutlicht werden. Laut EG-Richtlinie [3] muss Folgenahrung zwar die Angabe enthalten „dass sich das Erzeugnis nur für die besondere Ernährung von Säuglingen ab einem Alter von mindestens sechs Monaten eignet und nur Teil einer Mischkost sein soll [∩].“ Auf der Verpackung von Folgenahrung ist daher meist die Altersangabe „ab 6. Monat“ zu finden. Die Experten des Netzwerks „Gesund ins Leben“ weisen jedoch darauf hin, dass aus wissenschaftlicher Sicht eine verbindliche Vorgabe von „6 Monaten“ - also nicht vor Beginn des 7. Monats – nicht erforderlich ist. So führt auch die EG-Richtlinie [3] weiter aus, dass Folgenahrung unter bestimmten Bedingungen und auf Rat von unabhängigen Fachleuten – zusammen mit Beikost – bereits früher gegeben werden kann. Wenn Eltern ihrem Kind zum Beispiel aus Kostengründen Folgenahrung (2-Nahrung) geben möchten, sollten sie sich an der zeitlichen Empfehlung des Netzwerks „Gesund ins Leben“ zur Gabe von Folgenahrung orientieren und diese frühestens mit der Einführung der Beikost füttern [2]. Über den richtigen Zeitpunkt zur Einführung von Beikost entscheiden dabei Alter und Entwicklung des Kindes und nicht die Angaben auf der Verpackung der Folgenahrung.
Folgenahrung 3 ist unerwünscht
Einige Hersteller bieten zusätzlich zu Folgenahrung 2 eine 3-Nahrung an, die laut Herstellerangaben ab dem 10. Lebensmonat gegeben werden kann. Diese 3-Nahrung ist jedoch überflüssig, da bei Kindern zu diesem Zeitpunkt bereits die Umstellung auf Kuhmilch und von Brei- auf Familienmahlzeiten erfolgt. 3-Nahrungen enthalten neben unerwünschten Zuckerzusätzen zum Teil auch Aromastoffe wie Vanilleextrakt, die den Geschmack prägen und eine spätere Umstellung auf Kuhmilch als Trinkmilch erschweren.