Muttermilch enthält natürliche Oligosaccharide. Ihnen werden positive Eigenschaften zugeschrieben: In der Muttermilch wirken sie antibakteriell, immunstärkend und beeinflussen positiv die Darmflora. Die genaue Zusammensetzung der Muttermilch ist einmalig, individuell und an den Bedarf des Kindes angepasst. Hersteller von Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen fügen ihren Produkten synthetisch produzierte „Humane Milch-Oligosaccharide“ oder „HMO“ hinzu, um zu suggerieren, dass diese der Muttermilch ähnlicher werden.
Prof. Dr. Berthold Koletzko, Leiter der DGKJ-Ernährungskommission, und seine Kolleg*innen halten allerdings fest, dass „die personalisierte Komplexität der Oligosaccharide in Frauenmilch derzeit nicht in Flaschennahrungen nachgeahmt werden kann“. Er kritisiert: „Die Bewerbung von Flaschennahrungen mit Begriffen wie `Humane Milch-Oligosaccharide´ oder ‚HMO‘ ist unseres Erachtens eine der bestehenden Gesetzgebung widersprechende Idealisierung.“ Gemäß der betreffenden EU-Verordnung sind Begriffe verboten, die eine Ähnlichkeit zur Muttermilch vorgeben, zudem dürfen sie keinen idealisierenden Wortlaut aufweisen oder nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben („Health Claims“) gemacht werden. Schließlich sei die Datenlage zu einem möglichen Nutzen von synthetischen Mehrfachzuckern in Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen zu dürftig, um allgemeine Empfehlungen zur Anwendung aussprechen zu können.
Eine Gesundheitsgefährdung durch die bisher in der EU zugelassenen synthetischen Oligosaccharide in Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen sehen die Expert*innen der Ernährungskommission jedoch nicht.
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In Deutschland können vermutete Verstöße mittels E-Mail an das zuständige Landesministerium gemeldet werden, in dem die Firma ihren Sitz hat. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es eine entsprechende Übersicht