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Blondes Kleinkind lachend
stock.adobe.com/volodymyr

Immer häufiger geben Eltern beim Aufnahmegespräch in einer Kindertagesstätte an, dass ihr Kind bestimmte Lebensmittel nicht verträgt. Das ist vollkommen richtig, wenn eine Allergie oder Unverträglichkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt nachgewiesen wurde. Stellen Eltern die Ernährung ihres Kindes ohne ärztlichen Befund um, kann dies auf verschiedenen Ebenen zu Problemen führen. Zum einen steigt der Aufwand der Betreuungseinrichtungen, die die Außer-Haus-Verpflegung organisieren. Zum anderen entstehen gegebenenfalls Nachteile für das Kind.

Mit dem Formular des Netzwerks Gesund ins Leben können Erzieher*innen und Tagespflegepersonen erfahren, welche Nahrungsmittel-Allergie oder -Unverträglichkeit bei einem Kind ärztlich nachgewiesen wurde. Die Formulare aller betroffenen Kinder kann jede Einrichtung an einem zentralen Ort sammeln, damit das gesamte Personal jederzeit Zugriff hat. Im BLE-Medienservice können sie das Formular herunterladen. Ab Sommer steht es auch wieder als Abreißblock zur Bestellung zur Verfügung.

Das Formular ist für den Arzt oder die Ärztin bestimmt und dokumentiert, welche Nahrungsmittel-Allergie oder -Unverträglichkeit bei einem Kind nachgewiesen wurde. Ergänzend bietet das Netzwerk Gesund ins Leben einen Begleittext für das Personal der Kita und der Kindertagespflege an. Er erläutert, wie sich Allergien und Unverträglichkeiten unterscheiden und worauf bei betroffenen Kindern besonders gut geachtet werden muss. Die Mitarbeiter*innen können bei der Zubereitung und/oder Auswahl der Lebensmittel und Speisen besser agieren. Auch bei Festen, Ausflügen, Back- und Koch AGs sowie bei Übernachtungen ist auf einen Blick ersichtlich, worauf geachtet werden muss.  

Weitere Informationen:

Formular zum Umgang mit Nahrungsmittelallergien und  -Unverträglichkeiten in der Kita und der Kindertagespflege

Erläuterungen zum Kita-Formular

Informationen für Familien

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