Für die vorliegende Aktualisierung der Handlungsempfehlungen wurden 2015 die Empfehlungen von relevanten Fachorganisationen und Institutionen zu Ernährung, Gesundheit, Nahrungsmittelallergien sowie Bewegung von Stillenden und Kindern im 1. Lebensjahr durchgesehen und auf ihre Aktualität geprüft.
Dazu gehören Empfehlungen und Aussagen folgender Organisationen und Institutionen: American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG, USA), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Clinical Practice Obstetrics Committee (Kanada), Cochrane Library, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA), European Society for Paediatric Gastroenterology, Hepatology and Nutrition (ESPGHAN), Forschungsinstitut für Kinderernährung e.V. (FKE), Institute of Medicine (IOM, USA), Nationale Stillkommission am BfR, The National Institute for Health and Care Excellence (NICE, UK), National Association for Sport and Physical Education (NASPE, USA), Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG), Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e.V. (GPA), Weltgesundheitsorganisation (WHO) u. a.
In den Handlungsempfehlungen weist die Bezeichnung „soll“ auf eine starke und „sollte“ auf eine mäßig starke Empfehlung hin.
Ergänzend wurden Metaanalysen, systematische Übersichtsarbeiten, Leitlinien sowie einschlägige andere Publikationen recherchiert und bewertet. Dabei wurde keine systematische Recherche und Evidenzbewertung durchgeführt. Die nach intensiver Diskussion formulierten Aussagen entsprechen deshalb dem Evidenzniveau einer Expertenempfehlung. Ihre Formulierungsweise wurde weitgehend an die von Leitlinien angelehnt, wobei „soll“ auf eine starke und „sollte“ auf eine mäßig starke Empfehlung hinweist.
Neuer Abschnitt erläutert Grundlagen aller Empfehlungen
Neu in der aktualisierten Auflage von 2016 ist, dass die Handlungsempfehlungen im Rahmen dieser Aktualisierung jeweils um einen Abschnitt ergänzt wurden, in dem die Grundlagen für die einzelnen Empfehlungen dargelegt werden. Damit soll ihre Herleitung transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Außerdem werden – wie auch in den bisherigen Fassungen der Handlungsempfehlungen – relevante Hintergrundinformationen zum besseren Verständnis der einzelnen Empfehlungen und/oder zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen gegeben.