Meldung des Netzwerks Gesund ins Leben. Bonn, 27. September 2023.
Die diesjährige Weltstillwoche steht unter dem Motto "Stillen im Beruf - kenne deine Rechte". Vom 2. bis 8. Oktober klärt das Netzwerk Gesund ins Leben Stillende sowie Arbeitgebende über die aktuelle Rechtslage auf und gibt hilfreiche Praxis-Tipps.
Stillen wirkt sich positiv auf die Gesundheit von Mutter und Kind aus. Davon profitieren auch Arbeitgebende, denn gesunde Frauen mit gesunden Kindern haben tendenziell weniger Fehlzeiten. Ein guter Grund, stillende Mütter zu unterstützen und stillfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Netzwerk Gesund ins Leben hat hierzu Tipps für Arbeitgebende zur Stillfreundlichkeit im Betrieb zusammengestellt, die bei der praktischen Umsetzung unterstützen. „Der Wille ist entscheidend“, so Leiterin Maria Flothkötter. „Oft ist es ganz einfach, stillfreundlich zu werden. Gehen Sie früh in den Austausch mit der Mutter, stimmen Sie Zeiten zum Stillen oder Abpumpen ab und schaffen Sie dafür geeignete Bedingungen, die die Privatsphäre der Mutter sicherstellen. Ein sinnvoll ausgestatteter, abschließbarer Raum ist ideal. Wichtig ist auch, dass alle im Betrieb über die rechtlichen Bedingungen informiert sind und Verständnis für die Bedürfnisse der Stillenden haben.“
Der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit sollte kein Grund zum vorzeitigen Abstillen sein. Still- und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und sind für viele Arbeitnehmende ein wichtiges Kriterium bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes. In Zeiten des Fachkräftemangels können Betriebe durch die Umsetzung einen Wettbewerbsvorteil erlangen.
„Bei günstigen Arbeitsplatzbedingungen kehren Mütter häufig früher in den Beruf zurück, sind zufriedener und identifizieren sich mehr mit dem Betrieb“, so Maria Flothkötter. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) bildet in Deutschland den rechtlichen Rahmen und trägt dem gebotenen Schutz von Schwangeren und Stillenden Rechnung. Die Umsetzung ist jedoch leider nicht selbstverständlich: Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmerinnen sind häufig nicht über ihre Rechte und Pflichten informiert. Darüber hinaus gibt es einen Informationsbedarf bei der Belegschaft. So erschweren Diskussionen, ob Stillzeiten nachgearbeitet werden müssen, Müttern den Arbeitsalltag. Dabei ist die bezahlte Freistellung für Stillzeiten im MuSchG klar geregelt und nicht verhandelbar. Das gleiche gilt für die Verpflichtung der Arbeitgebenden, keine Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit zu fordern sowie die Arbeitsbedingungen auf Gesundheitsgefährdungen hin zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Sachliche und fundierte Aufklärung der Belegschaft sowie regelmäßige Information der Personalverantwortlichen und Führungskräfte sind die Basis für ein familien- und stillfreundliches Betriebsklima. Eine feste und kompetente Ansprechperson erleichtert der Mutter die vertrauensvolle Kommunikation bei diesem komplexen Thema und unterstützt sie bei ihrer Rückkehr.
Im Rahmen der diesjährigen Weltstillwoche zum Thema „Stillen im Beruf“ vom 2. bis 8. Oktober, engagieren sich unterschiedlichste Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure. Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.
Fragen zum Mutterschutzgesetz beantwortet die Servicestelle
des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ):
Email: info@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr
Informationen für Arbeitgebende:
Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen, Tipps für Arbeitgebende, Netzwerk Gesund ins Leben (PDF-Dokument zum Download)
Stillen und Berufstätigkeit, Arbeitgeber- und Elterninformation, Nationale Stillkommission
Wie lassen sich Stillen und Beruf vereinbaren?, Nachgefragt beim Netzwerk
Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz, BMFSFJ
Informationen für Mütter:
- Muttermilch to go, Elterninfo mit dem Wichtigsten zum Umgang mit (abgepumpter) Muttermilch, Netzwerk Gesund ins Leben
- Leitfaden zum Mutterschutz, Information für Schwangere und Stillende, BMFSFJ
Weitere Informationen und Aktionen zur Weltstillwoche 2023:
- Webseite zur Weltstillwoche: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf
- Instagram @gesund.ins-leben, mit allen relevanten Infos rund um Stillen und Beruf; Aufruf zum Teilen von Erfahrungen unter dem Hashtag #stillenimjob
- Insta-Live-Gespräch zur Vereinbarkeit von Stillen und Beruf: 6.10.2023, 16:45 Uhr mit Anwältin für Arbeitsrecht @sandramariarunge
- Telefonaktion in Zeitungen: 5.10.2023, 17 - 19 Uhr; kostenfreie Rufnummer 0800 – 0 60 40 00; Expertinnen:
- Amera Hahne, Expertin zum Mutterschutz aus dem Servicetelefon des BMFSFJ
- Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg, Expertin zum Mutterschutzrecht, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen
- Dr. Monika Berns, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Neonatologie, Kinderärztin und Neonatologin, Leiterin der Frauenmilchbank der Charité, Mitglied der Nationalen Stillkommission
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Bild: Eine junge Frau sitzt mit einem Baby im Arm am Schreibtisch. Beide lächeln in die Kamera.
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Hintergrund
Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.