Meldung des Netzwerks Gesund ins Leben. Bonn, 20. September 2023.
Vom 2. bis 8. Oktober findet die diesjährige Weltstillwoche statt, diesmal unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“. Viele Stillende und Schwangere halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in Job, Ausbildung oder Studium ab. Dabei ist das deutsche Mutterschutzgesetz auf ihrer Seite. Die Weltstillwoche klärt sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitegeber über ihre Möglichkeiten auf.
Stillen und Berufstätigkeit? Dass beides vereinbar ist und was es dafür braucht, steht im Mittelpunkt der diesjährigen Weltstillwoche. Sie hat zum Ziel, Mütter zu informieren und in ihrem Stillwunsch zu bestärken. Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung sollten kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben. Die Weltstillwoche richtet sich auch an Arbeitgebende: Stillfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und können für Arbeitnehmerinnen das ausschlaggebende Argument bei der Wahl ihres Arbeitgebers sein. Nicht nur im Wettbewerb um Fachkräfte kann Stillfreundlichkeit ein Vorteil sein. Auch die Belegschaft profitiert von früh zurückkehrenden Kolleginnen, die ihrer Tätigkeit wieder nachgehen und sich in den Betrieb einbringen.
Das deutsche Mutterschutzgesetz erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit stillender Mütter an und fördert das Stillen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben sie das Recht auf bezahlte Stillzeiten, bei Vollzeitbeschäftigung sind es mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, der Arbeitgebende hat geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen zu schaffen. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen.
Die Weltstillwoche mit dem diesjährigen Motto „Stillen und Beruf – kenne deine Rechte“ informiert und will dazu beitragen, stillenden Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Zudem wird auf die Vorteile des Stillens aufmerksam gemacht.
Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Diabetes Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gestillte Kinder haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für Typ 2-Diabetes, ein verringertes Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten als Kinder, die mit Säuglingsmilch ernährt werden. Da gesunde Mitarbeiterinnen mit gesunden Kindern tendenziell weniger Fehlzeiten haben, profitieren auch die Arbeitgebenden sowie die Kolleginnen und Kollegen, wenn die Stillfreundlichkeit im Betrieb gefördert wird.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) begrüßen Maßnahmen und Initiativen, mit denen Arbeitgebende Müttern die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf ermöglichen.
Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2023 vom 2. bis 8. Oktober:
- Elterninfo „Muttermilch to go“ mit den wichtigsten Informationen zum Umgang mit Muttermilch
- Tipps für Arbeitgebende „Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen“
- Gratis-Postkarte zur Information Schwangerer und junger Familien
- Website zur Weltstillwoche mit Links zur allen obenstehenden Materialien: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf
- Nachgefragt beim Netzwerk: Wie lassen sich Stillen und Beruf vereinbaren?
- Instagram @gesund.ins.leben, #StillenImJob: Informationen rund um Stillen und Beruf, z. B. Insta-Lives mit stillfreundlichen Arbeitgebenden und stillenden Berufstätigen
- Telefonaktion in Zeitungen: Donnerstag, 5.10.2023, 17 - 19 Uhr; kostenfreie Rufnummer 0800 – 0 60 40 00; Expertinnen:
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Amera Hahne, Expertin zum Mutterschutz aus dem Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)
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Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg, Expertin zum Mutterschutzrecht, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen
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Dr. Monika Berns, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Neonatologie, Kinderärztin und Neonatologin, Leiterin der Frauenmilchbank der Charité, Mitglied der Nationalen Stillkommission
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Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von Stillberaterinnen.
Hintergrund
Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.
Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.
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Bild: Eine junge Frau steht mit einem Baby im Arm da und lächelt in die Kamera.
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