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Die Abstimmung von fachlichen Inhalten sowie die Verständigung auf einheitliche Empfehlungen finden im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Gesund ins Leben statt. Darin sind alle relevanten Fachgesellschaften und -institutionen der frühkindlichen Gesundheitsförderung in Deutschland vertreten.

Blick auf vier Menschen von oben die im Halbkreis ihre Hände in der Mitte aufeinanderlegen
istock/scyther5

Die Mitglieder zeichnen sich durch wissenschaftliche Kompetenz in allen Handlungsfeldern aus, die für einen gesundheitsfördernden Lebensstil in den ersten 1.000 Tagen relevant sind: Gynäkologie und Geburtshilfe, Hebammenwissenschaft, Kinder- und Jugendmedizin, Ernährung, Bewegung, Allergieprävention, Kinderzahnmedizin, Gesundheits-/Ernährungskommunikation, Psychologie, Nachhaltigkeit und angrenzende Aspekte.

Der wissenschaftliche Beirat ist besetzt mit Mandatsträger*innen aller relevanten Fachgesellschaften und Fachinstitutionen sowie mit einzelnen wissenschaftlichen Expert*innen.

Die Berufung erfolgt für die Dauer von ca. 3 Jahren.

Aktuelle Mitglieder (Berufungsperiode ab 2023)

Prof. Dr. Michael Abou-Dakn
St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof
Vertritt im Beirat die Nationale Stillkommission am Max Rubner-Institut (MRI)

PD Dr. Karim Abu-Omar
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

PD Dr. Ute Alexy
Universität Bonn
Vertritt im Beirat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)

Prof. Dr. Kirsten Beyer
Charité Universitätsmedizin, Berlin
Vertritt im Beirat die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e. V. (GPA)

Prof. Dr. Regina Ensenauer
Max Rubner-Institut, Karlsruhe
Vertritt im Beirat das Institut für Kinderernährung am Max Rubner-Institut (MRI)

Dr. Marischa Fast
Vertritt im Beirat die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG)

Prof. Dr. Claudia Hellmers
Hochschule Osnabrück
Vertritt im Beirat die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi)

Prof. Dr. Christine Joisten
Deutsche Sporthochschule Köln
Vertritt im Beirat die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e. V. (DGSP)

Prof. Dr. Berthold Koletzko
Dr. von Haunersches Kinderspital, München
Vertritt im Beitrat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)

Prof. Dr. Christel Rademacher
Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach

Prof. Dr. Ulrich Schiffner
Vertritt im Beirat die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (DGKiZ)

Dr. Irene Somm
Netzwerk Handlungsforschung und Praxisberatung, Köln

Prof. Dr. Melanie Speck
Hochschule Osnabrück   

Prof. Dr. Ute Thyen
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Lübeck
Vertritt im Beirat die Bundesstiftung Frühe Hilfen und das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)

Dr. Anke Weißenborn
Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin
Vertritt im Beirat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Prof. Dr. Achim Wöckel
Universitätsklinikum Würzburg
Vertritt im Beirat die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)

Prof. Dr. Anna-Lena Zietlow
Technische Universität Dresden

Aufgaben

Die Diskussion und Abstimmung der fachlichen Inhalte sowie die Verständigung auf einheitliche Empfehlungen finden im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Gesund ins Leben statt.

Zu seinen Aufgaben gehören im Besonderen die

  • Erstellung bzw. Aktualisierung der Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben,
  • Unterstützung bei der Überprüfung von Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Medien) des Netzwerks Gesund ins Leben auf Konformität mit den Handlungsempfehlungen und
  • Beratung der Geschäftsstelle des Netzwerks Gesund ins Leben zu aktuellen, für Verbraucher*innen und Fachkräfte drängenden Fragestellungen und ggf. Erstellung von Stellungnahmen.

Erarbeitung und Verabschiedung der Handlungsempfehlungen

Die Handlungsempfehlungen werden im wissenschaftlichen Beirat erarbeitet und aktualisiert. Dabei bewerten die Beiratsmitglieder die wissenschaftliche Evidenz auf Basis von aktuellen systematischen Reviews, Metaanalysen, Leitlinien und zusätzlichen belastbaren Studiendaten zu den Themen der Handlungsempfehlungen. Auch der Blick auf die Umsetzung in die Praxis spielt dabei eine Rolle.

Die Formulierung eines Empfehlungsvorschlags erfolgt dabei in Arbeitsgruppen. Die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Empfehlungen werden dem gesamten wissenschaftlichen Beirat anschließend als Vorschläge vorgestellt. Können alle Beiratsmitglieder die Empfehlung mittragen und bestehen keine schwerwiegenden, begründeten Einwände dagegen, ist die Empfehlung verabschiedet (= Konsent1). Durch die Einigung im Konsent über die verschiedenen im Beirat vertretenen Fachrichtungen und Fachgesellschaften hinweg, können Eltern von verschiedenen Multiplikator*innengruppen gleiche Botschaften erhalten. Das gibt Sicherheit und erhöht die Akzeptanz und die Chance auf Umsetzung in die Praxis. 

Falls schwerwiegende, begründete Einwände bestehen, wird ein Meinungsbild der Beiratsmitglieder eingeholt und die entsprechende Empfehlung zur Überarbeitung in die Arbeitsgruppe zurückgegeben. Zusammen mit jenen Beiratsmitgliedern, die Einwände haben, wird der Empfehlungsvorschlag überarbeitet und danach erneut dem gesamten Beirat zur Verabschiedung im Konsent vorgelegt.

Gelingt ein Konsent nicht, wird eine offene Abstimmung mit den Beiratsmitgliedern durchgeführt.

Im Überblick:

Die Erarbeitung und Verabschiedung der Handlungsempfehlungen erfolgen immer unter Berücksichtigung ggf. vorliegender Interessenkonflikte.

Hier erläutern wir unser Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten.


1 Konsens- und Konsentprozesse werden bei Entscheidungsfindungen in Gruppen eingesetzt. Während der Konsensprozess auf eine aktive Zustimmung aller Beteiligten zu einer Lösung möglichst ohne (verdeckte oder offene) Widersprüche abzielt, geht es bei Konsentprozessen vielmehr um die Sichtbarmachung von aktiver Ablehnung der Lösung. Gefunden wird dann eine Lösung, gegen die keine „schwerwiegenden Einwände“ bestehen und die alle Beteiligten mittragen können. Solche Einwände müssen berechtigt und somit eindeutig begründet werden, um Berücksichtigung zu finden. Vereinfacht gesprochen: Beim Konsens ist eine Entscheidung getroffen, wenn alle dafür sind – beim Konsent ist eine Entscheidung getroffen, wenn niemand dagegen ist bzw. sie alle mittragen können.

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