Im wissenschaftlichen Beirat werden die Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben erstellt bzw. aktualisiert und im Konsent1 verabschiedet. Interessenkonflikte können auftreten, wenn bei den Beiratsmitgliedern neben diesem primären Interesse zusätzlich sekundäre Interessen bestehen – vor allem durch Beziehungen zu Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinprodukteindustrie, Hersteller von Mund- und Zahnpflegeprodukten), der Ernährungs- oder der Sportwirtschaft. Um dem Risiko einer potenziellen Einflussnahme zu begegnen, ist ein klar geregeltes und transparentes Vorgehen im Umgang mit diesen Beziehungen erforderlich.
Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats legen mit der Berufung ihre Beziehungen zu o. g. Unternehmen für das laufende Kalenderjahr und die drei Jahre davor offen. Dies umfasst alle direkten, finanziellen und alle indirekten Interessen. Für die Erklärung der Interessen wird ein Formblatt genutzt, das an die Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) angelehnt und thematisch an die Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben angepasst ist. Eine Aktualisierung der Erklärung ist vor jeder Sitzung und vor Veröffentlichung der jeweils aktualisierten Handlungsempfehlungen erforderlich, mindestens jedoch einmal pro Jahr.
Im Fokus der Bewertung der getätigten Angaben durch die Geschäftsstelle des Netzwerks Gesund ins Leben stehen direkte, finanzielle Interessen. Für die Einordnung als Interessenkonflikt müssen die beiden folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Es handelt sich um Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (s. o.), der Ernährungswirtschaft oder der Sportwirtschaft, welche Produkte mit einem Themen- und Zielgruppenbezug zu den Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben herstellen2.
- Es handelt sich um eine Kooperation bzw. inhaltliche Zusammenarbeit, die ebenfalls einen Themen- und Zielgruppenbezug zu den Handlungsempfehlungen aufweist.
Grundlegend für die Bewertung der Angaben in der Transparenzerklärung ist somit ihr thematischer Bezug zu den Handlungsempfehlungen und den Zielgruppen des Netzwerks Gesund ins Leben.
Je nach Umfang und Art der Interessen erfolgt eine Zuordnung zu einem hohen, moderaten oder geringen Interessenkonflikt. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Beteiligung an der Erstellung bzw. Aktualisierung von Handlungsempfehlungen. Dabei wird für die Verabschiedung der Handlungsempfehlungen immer ein Konsent angestrebt. Kann kein Konsent erreicht werden, wird über die Empfehlungen abgestimmt. Nähere Informationen zur Arbeitsweise des wissenschaftlichen Beirates gibt es hier.
1 Konsens- und Konsentprozesse werden bei Entscheidungsfindungen in Gruppen eingesetzt. Während der Konsensprozess auf eine aktive Zustimmung aller Beteiligten zu einer Lösung möglichst ohne (verdeckte oder offene) Widersprüche abzielt, geht es bei Konsentprozessen vielmehr um die Sichtbarmachung von aktiver Ablehnung der Lösung. Gefunden wird dann eine Lösung, gegen die keine „schwerwiegenden Einwände“ bestehen und die alle Beteiligten mittragen können. Solche Einwände müssen berechtigt und somit eindeutig begründet werden, um Berücksichtigung zu finden. Vereinfacht gesprochen: Beim Konsens ist eine Entscheidung getroffen, wenn alle dafür sind – beim Konsent ist eine Entscheidung getroffen, wenn niemand dagegen ist bzw. sie alle mittragen können.
2 Finanzielle Beziehungen zu anderen Organisationen (z. B. Stiftungen), die einen Produktfokus sowie einen eindeutigen Themen- und Zielgruppenbezug zu den Handlungsempfehlungen aufweisen, werden ebenfalls bewertet.
Netzwerk Gesund ins Leben: Management von Interessenkonflikten
Ausprägung | Einordnung | Konsequenz |
Gering |
| Beratung ja, Empfehlungsformulierung ja, Abstimmung ja |
Moderat |
| Beratung ja, Empfehlungsformulierung ja, Abstimmung nein4 |
Hoch |
| Beratung ja, Empfehlungsformulierung nein4, Abstimmung nein4 |
Eigentumsinteresse mit thematischem Bezug zu den Handlungsempfehlungen | Beratung nein4, Empfehlungsformulierung nein4, Abstimmung nein4 | |
Arbeitsverhältnis bei der Industrie mit thematischem Bezug zu den Handlungsempfehlungen (im laufenden Jahr und den 3 Kalenderjahren davor) | Keine Mitarbeit im Beirat möglich |
1 Direkt und indirekt (von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft (z. B. Arzneimittelindustrie, Medizinprodukteindustrie, Hersteller von Mund- und Zahnpflegeprodukten), der Ernährungswirtschaft oder der Sportwirtschaft)
2 Ausgenommen: Erstattung von Reisekosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz
3 Angelehnt an Leitlinienreports mit expliziter Angabe der Einordnung von Interessenkonflikten, wie z. B. „S3-Leitlinie Lokaltherapie schwerheilender und/oder chronischer Wunden aufgrund von peripherer arterieller Verschlusskrankheit, Diabetes Mellitus oder chronischer venöser Insuffizienz“
4 Mit thematischem Bezug zur jeweiligen Handlungsempfehlung
Transparenzerklärungen
Analog zum Vorgehen bei Leitlinien oder vergleichbaren wissenschaftlichen Veröffentlichungen werden die Ausweisung von Interessen sowie der Umgang mit Interessenkonflikten mit der Publikation der Handlungsempfehlungen veröffentlicht:
Die Erklärung für die aktuelle Berufungsperiode folgt.