Empfehlung
- Spezialnahrungen für Säuglinge sollen nur nach Rücksprache mit der Kinder- und Jugendärztin/dem Kinder- und Jugendarzt gefüttert werden.
Grundlage der Empfehlung
Spezialnahrungen, die als „diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ angeboten werden, sind nur nach ärztlicher Empfehlung und unter ärztlicher Aufsicht zu verwenden [76, 139].
Hintergrundinformationen
Spezialnahrungen im Sinne „diätetischer Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ werden z. B. bei Spuckneigung, Blähungen oder Koliken angeboten. „Spucken“ von Nahrung nach der Mahlzeit ist bei Säuglingen häufig harmlos und benötigt in der Regel keine Nahrungsumstellung [77]. Aber Spucken, Blähungen oder Koliken können auch Symptome schwerwiegender Krankheiten (wie Nahrungsmittelintoleranzen, Stoffwechselstörungen, Speiseröhrenrefluxkrankheit, gastrointestinale Fehlbildungen) sein, die der gezielten ärztlichen Behandlung bedürfen [2]. Wichtig ist, dass Hebammen und Kinder- und Jugendärzt*innen zu dieser Fragestellung einheitlich beraten.