Empfehlungen
Stand 2016:
- Jeder Säugling soll zusätzlich zur Muttermilch oder Säuglings(milch)nahrung Vitamin K, Vitamin D und Fluorid erhalten.
- Es sollen 3-mal 2 mg Vitamin K als Tropfen bei den Vorsorgeuntersuchungen U1, U2 und U3 gegeben werden. Alternativ kann das Vitamin in besonderen Situationen einmalig durch eine Vitamin-K-Injektion ärztlich verabreicht werden.
- Es sollen täglich 400–500 IE (10–12,5 μg) Vitamin D als Tablette oder Tropfen bis zum erlebten 2. Frühsommer, d. h. je nach Geburtszeitpunkt für etwa 12 bis 18 Monate, gegeben werden, bis eine stärkere Vitamin-D-Eigensynthese bei Sonnenlichtexposition erfolgt.
Stand 2024:
- Bis zum Durchbruch des ersten Milchzahns soll täglich ein Kombinationspräparat mit 0,25 mg Fluorid und 400–500 I.E. Vitamin D in Tablettenform gegeben werden1.
Ab Zahndurchbruch soll eine der folgenden Möglichkeiten zur Kariesprophylaxe gewählt werden2:- Möglichkeit 1: täglich ein Kombinationspräparat mit 400–500 I.E. Vitamin D und 0,25 mg Fluorid. Die Zähne werden ohne oder mit geringer Menge fluoridfreier Zahnpasta geputzt.
- Möglichkeit 2: die Zähne werden bis zu 2-mal täglich mit jeweils bis zu 0,125 g (reiskorngroße Menge) Zahnpasta mit 1000 ppm Fluorid geputzt. Täglich 400–500 I.E. Vitamin D als Supplement.
1 Wird Wasser (Trinkwasser, Mineralwasser) mit einem Fluoridgehalt von 0,3 mg/l oder mehr zur Zubereitung der Säuglings(milch)nahrung verwendet, soll ein Supplement mit Vitamin D ohne Fluorid gegeben werden. Dies betrifft Säuglinge, die ausschließlich oder überwiegend mit Säuglings(milch)nahrung ernährt werden.
2 Wird Wasser (Trinkwasser, Mineralwasser) mit einem Fluoridgehalt von 0,3 mg/l oder mehr zur Zubereitung der Säuglings(milch)nahrung verwendet, soll ein Supplement mit Vitamin D ohne Fluorid gegeben werden. Für das Zähneputzen soll in diesen Fällen entweder nur einmal täglich eine reiskorngroße Menge (0,125 g) fluoridhaltige Zahnpasta oder eine fluoridfreie Zahnpasta angewandt werden. Dies betrifft Säuglinge, die ausschließlich oder überwiegend mit Säuglings(milch)nahrung ernährt werden.
Grundlagen der Empfehlungen
Um einem Mangel an Vitamin K und Vitamin D vorzubeugen, empfehlen nationale Fachgesellschaften und -institutionen die Supplementierung dieser Vitamine im 1. Lebensjahr [51, 70, 71, 75, 102].
Die Empfehlungen zur Fluoridgabe entsprechen den Handlungsempfehlungen zur „Kariesprävention im Säuglings- und frühen Kindesalter“ des Netzwerks Gesund ins Leben, die gemeinsam mit pädiatrischen, zahnmedizinischen, Ernährungsfachgesellschaften sowie weiteren Fachgesellschaften und ‑organisationen entwickelt wurden [19].
Hintergrundinformationen
Da Neugeborene keine ausreichenden Vitamin-K-Speicher besitzen und der Vitamin-K-Gehalt der Muttermilch niedrig ist [51], sind sie auf eine schnelle Vitamin-K-Zufuhr nach der Geburt angewiesen. Von der DGKJ wird die 3-malige orale Gabe von 2 mg Vitamin K empfohlen [70]. Diese Form der Prophylaxe konnte das Risiko von Vitamin-K-Mangel-Blutungen bei Säuglingen in Deutschland deutlich reduzieren, wie Erhebungen in den Jahren 1997 bis 2002 zeigten. Bei reif geborenen Säuglingen in schlechtem Allgemeinzustand, Verdacht auf Resorptionsstörungen oder bei Zweifeln an der Durchführbarkeit der 3-maligen oralen Vitamin-K-Gabe sowie bei Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g kann Vitamin K einmalig durch eine Injektion ärztlich verabreicht werden [70].
Der Großteil des Vitamin-D-Bedarfs wird normalerweise über die endogene Vitamin-D-Synthese in der Haut unter dem Einfluss von Sonnenlicht abgedeckt. Säuglinge sollten jedoch aufgrund ihrer empfindlichen Haut nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden [147]. Der Vitamin-D-Gehalt in Muttermilch ist meist gering [51].
Fluoride gelten als ein Schlüsselfaktor der Kariesprävention [36, 208]. Bei Überdosierung kann es jedoch zu Dentalfluorosen in den bleibenden Zähnen kommen [65]. Als tolerierbare Tageshöchstmenge (tolerable upper intake level, UL) gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die maximale Zufuhr aus allen Quellen (Wasser, Zahnpasta, Nahrung) 0,1 mg/kg Körpergewicht an [90]. Säuglinge und Kleinkinder können Zahnpasta noch nicht ausspucken und verschlucken sie zum Teil. Daher sollen Eltern auf eine korrekte Dosierung achten und dazu fachlich beraten und praktisch geschult werden. Bei korrekter Umsetzung der hier gegebenen Empfehlungen, sorgfältiger Einhaltung der empfohlenen Zahnpastamenge und einem Trinkwasserfluoridgehalt unter 0,3 mg/l ist keine Überschreitung der tolerierbaren Tageshöchstmenge zu erwarten [19].
Im ersten Lebensjahr wird bis zum Zahndurchbruch eine systemische Fluoridgabe empfohlen. Ab Zahndurchbruch wird der Säugling behutsam an das Zähneputzen herangeführt und entweder die systemische Fluoridgabe weitergeführt oder die Möglichkeit der topischen Fluoridgabe gewählt. Im Alter von 12 bis unter 24 Monaten sollen die Zähne des Kindes 2-mal täglich mit jeweils bis zu 0,125 g (reiskorngroße Menge) Zahnpasta mit 1000 ppm Fluorid geputzt werden.
Ausführliche Hinweise zur Kariesprävention von der Geburt bis zum Alter von 72 Monaten geben die Handlungsempfehlungen zur Kariesprävention im Säuglings- und frühen Kindesalter des Netzwerks Gesund ins Leben [19].