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Tablettenblister
ZIQUIU / Fotolia.com

Empfehlung

  • Schwangere sollen Arzneimittel nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen oder absetzen.

Grundlage der Empfehlung

Arzneimittel – egal ob verschreibungspflichtig oder nicht – können sich auf das Kind auswirken. Die überwiegende Zahl der Arzneimittel ist mit Blick auf die Risiken in der Schwangerschaft unzureichend untersucht. Bei der Einnahme und Verschreibung von Arzneimitteln muss das individuelle Risiko der Mutter im Falle einer Nichtbehandlung gegenüber dem Risiko für das ungeborene Kind abgewogen werden.

Hintergrundinformationen

Im Rahmen einer ärztlichen Beratung können substanzspezifische Empfehlungen gegeben werden. Gegebenenfalls ist bereits vor der Konzeption eine Dosisanpassung oder eine Arzneimittelumstellung erforderlich. Eine notwendige Therapie darf nicht aufgrund falscher Annahmen in Bezug auf die Schädigung des Ungeborenen abgesetzt werden.

Im Rahmen des sogenannten Pharmakovigilanz-Netzwerkes des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird der Verlauf von Schwangerschaften, bei denen das Netzwerk zu Arzneimittelgebrauch beraten hat, dokumentiert und diese Daten werden gemeinsam mit ähnlichen Zentren in anderen europäischen Ländern ausgewertet (ENTIS European Network of Teratology Information Services [https://www.entis-org.eu]). Über die Internetseite www.embryotox.de stehen Hinweise zur Sicherheit von Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillzeit zur Verfügung.

Frauen mit chronischen Erkrankungen, die eine Schwangerschaft planen, benötigen eine spezielle medizinische Beratung.

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