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Koffeinhaltige Getränke gehören für viele Menschen zum Alltag. Im Jahr 2019 tranken die Deutschen pro Kopf 166 Liter Bohnenkaffee, 26 Liter Schwarztee [1] und 36 Liter Cola-Getränke [2]. Zu Beginn einer Schwangerschaft sind Frauen oft müde und wollen gerade deshalb nicht auf ihren Kaffee zum Frühstück oder am Nachmittag verzichten. Sie fragen sich: Darf ich als Schwangere Kaffee oder andere Getränke mit Koffein trinken? Und wenn ja, wie viel?

Schwangere hält eine Kaffeetasse
stock.adobe.com/cherryandbees

Die aktuellen Handlungsempfehlungen zu Ernährung und Lebensstil vor und in der Schwangerschaft empfehlen schwangeren Frauen, Getränke mit Koffein nur in moderaten Mengen zu trinken [3]. Eine konkrete Menge wird in Deutschland nicht formuliert, weil vorliegende Daten zu Koffein in der Schwangerschaft nicht ausreichend sind. Als Orientierung kann die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genannte Dosis von maximal 200 Milligramm (mg) Koffein am Tag dienen. Auf Energydrinks, die gewöhnlich hohe Koffeinmengen pro Portion enthalten, sollten Schwangere verzichten [3, 4].

Koffein kommt in Kaffee, Kakao und Tee vor

Koffein ist ein Alkaloid, das unter anderem in Kaffee- und Kakaobohnen sowie in Teeblättern (schwarzer und grüner Tee) vorkommt. Kaffee enthält hohe Koffeinmengen (s. Tabelle). Dabei ist der Koffeingehalt des Kaffees von vielen Faktoren abhängig, unter anderem von der Sorte, Röstung, Zubereitung und natürlich auch von der Tassen-/Portionsgröße [5]. 

Anders als in Kaffee kommt Koffein in Tee zusammen mit sogenannten Polyphenolen vor. Diese sekundären Pflanzenstoffe sorgen möglicherweise dafür, dass der Körper das Koffein langsamer aufnimmt. Die anregende Wirkung des Koffeins in Tee setzt dadurch später ein und hält dafür länger an. Je nach Sorte und Zubereitung enthält Tee nur etwa halb so viel Koffein wie Kaffee [6]. Auch bei Tee und Kakao variiert der Koffeingehalt, ebenso in unterschiedlichen Cola-Getränken.

Durchschnittliche Koffeingehalte von Getränken, nach [7] und [8]

200 ml Filterkaffee ca. 90 mg
60 ml Espresso ca. 80 mg
200 ml schwarzer Tee (1 Tasse) ca. 45 mg
200 ml grüner Tee (1 Tasse) ca. 30 mg
250 ml Cola-Getränke ca. 25 mg (330-ml-Dose ca. 35 mg)
250 ml Energydrink (1 Dose) ca. 80 mg
200 ml Kakao-Getränk 8 bis 35 mg

Koffein wirkt beim Ungeborenen ähnlich wie bei der Mutter

Koffein wird rasch im Verdauungstrakt aufgenommen und kann die Plazenta frei passieren, das heißt, die Koffeinkonzentration im Blutplasma des Fetus ist genauso hoch wie bei der Mutter [7]. Auch die Wirkungen sind vergleichbar: Der Herzschlag wird beschleunigt und das Nervensystem wird angeregt. Der Koffeinspiegel bleibt beim Fetus länger erhöht als bei Erwachsenen, da sein Organismus die Substanz nicht verstoffwechseln kann [7].

Koffeinhaltige Getränke: nur in moderaten Mengen

Schwangere sollten koffeinhaltige Getränke nur in moderaten Mengen trinken [3]. In Studien wurde ein dosisabhängiger Zusammenhang zwischen der Koffeinzufuhr in der Schwangerschaft und dem Risiko für ein verlangsamtes Wachstum des Fetus und negative Effekte auf das Geburtsgewicht beobachtet [9, 10]. Ab 300 mg Koffein pro Tag ist das Risiko für eine Fehlgeburt signifikant erhöht [11]. Ein aktueller Übersichtsartikel zeigte, dass in 32 von 37 Beobachtungsstudien negative Effekte von Koffein auf das Kind zu sehen waren [12].

Eventuell nachteilige Auswirkungen auf Mutter und Kind durch Koffein in der Schwangerschaft lassen sich derzeit nicht abschließend beurteilen, und mit den heute vorliegenden Daten können keine präzisen Angaben für eine sichere Kaffee- oder Teemenge abgeleitet werden. Zu bedenken ist bei der Interpretation von Studienergebnissen, dass sich zugeführte Koffeinmengen aus Selbstangaben von Schwangeren nur mit einer gewissen Ungenauigkeit ableiten lassen. Mengenmäßige Aussagen sind auch deshalb schwer zu treffen, weil der Koffeingehalt in Kaffee und anderen Getränken von vielen Faktoren abhängt. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird geraten, die Koffeinzufuhr einzuschränken. Die EFSA schätzte 2015 eine Menge von 200 mg Koffein pro Tag als unbedenklich für den Fetus ein [7]. Das entspricht etwa bis zu zwei Tassen Filterkaffee (je 200 ml).

Auf die Gesamtmenge an Koffein achten

Da nicht nur Kaffee, sondern auch schwarzer und grüner Tee sowie Erfrischungsgetränke wie Cola Koffein enthalten, ist es wichtig, immer die tägliche Gesamtaufnahme koffeinhaltiger Getränke im Blick zu haben. Neben dem Koffeingehalt ist beim Verzehr von Cola-Getränken der oft auch sehr hohe Energiegehalt von Nachteil. Als Durstlöscher eignen sich Cola-Getränke aufgrund des hohen Zuckergehaltes nicht. Auch Schokolade und Kakao tragen zur Koffeinzufuhr bei.

Keine Energydrinks

Energydrinks enthalten oft hohe Mengen an Koffein. Weitere typische Inhaltsstoffe von Energydrinks sind Glucuronolacton, Taurin oder Inosit, deren Wechselwirkungen nicht vollständig geklärt sind, sowie reichlich Zucker. Schwangere sollten daher auf Energydrinks verzichten [3, 4]. Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke wie auch Energydrinks dürfen höchstens 320 mg Koffein/Liter enthalten [13]. Ab 150 mg Koffein pro Liter müssen sie den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere und stillende Frauen nicht empfohlen“ tragen, gefolgt von der Angabe des tatsächlichen Koffeingehaltes pro 100 ml [14]. 

Der Artikel basiert auf den bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Ernährung in der Schwangerschaft:

Koffeinhaltige Getränke in der Schwangerschaft

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Literatur

[1] Statista GmbH. Pro-Kopf-Konsum von Heißgetränken in Deutschland nach Art in den Jahren 2000 bis 2019 (in Liter). Im Internet: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5271/umfrage/pro-kopf-verbrauch-an-heissgetraenken-in-deutschland-seit-2000/; Zugriff: 12.1.2021

[2] Statista GmbH. Pro-Kopf-Konsum von Cola und Cola-Mischgetränken in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2019 (in Liter). Im Internet: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166973/umfrage/pro-kopf-verbrauch-von-cola-und-cola-mischgetraenken-in-deutschland-seit-2002; Zugriff: 12.1.2021

[3] Koletzko B, Cremer M, Flothkötter M, Graf C, Hauner H, Hellmers C, Kersting M, Krawinkel M, Przyrembel H, Röbl-Mathieu M, Schiffner U, Vetter K, Weißenborn A, Wöckel A. Ernährung und Lebensstil vor und während der Schwangerschaft – Handlungsempfehlungen des bundesweiten Netzwerks Gesund ins Leben. Geburtsh Frauenheilk 2018; 78 (12): 1262–1282

[4] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Neue Humandaten zur Bewertung von Energydrinks. Information Nr. 016/2008 des BfR vom 13. März 2008

[5] Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Kaffee: Gesund trinken. Im Internet: https://www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/kaffee/kaffee-gesund-trinken/; Zugriff: 12.1.2021

[6] Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Tee: Gesund trinken. Im Internet: https://www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/tee/tee-gesund-trinken/; Zugriff: 12.1.2021

[7] EFSA NDA Panel (EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies). Scientific Opinion on the safety of caffeine. EFSA Journal 2015; 13(5): 4102

[8] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Fragen und Antworten zu Koffein und koffeinhaltigen Lebensmitteln, einschließlich Energy Drinks. Im Internet: https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_koffein_und_koffeinhaltigen_
lebensmitteln__einschliesslich_energy_drinks-194760.html
; Zugriff 12.1.2021

[9] CARE Study Group. Maternal caffeine intake during pregnancy and risk of fetal growth restriction: a large prospective observational study. BMJ 2008; 337: a2332

[10] Sengpiel V, Elind E, Bacelis J. et al. Maternal caffeine intake during pregnancy is associated with birth weight but not with gestational length: results from a large prospective observational cohort study. BMC Med 2013; 11: 42

[11] Lyngso J, Ramlau-Hansen CH, Bay B. et al. Association between coffee or caffeine consumption and fecundity and fertility: a systematic review and dose-response meta-analysis. Clin Epidemiol 2017; 9: 699–719

[12] James JE. Maternal caffeine consumption and pregnancy outcomes: a narrative review with implications for advice to mothers and mothers-to-be. BMJ Evidence-Based Medicine Published Online First: 25 August 2020. doi: 10.1136/bmjebm-2020-111432

[13] Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2020 (BGBl. I S. 1075) geändert worden ist. Im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/BJNR101600004.html; Zugriff: 12.1.2021

[14] Europäisches Parlament und Rat. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. Amtsbl Europäische Union 2011; L304/18. Im Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32011R1169; Zugriff: 12.1.2021